Du liest die 8. RDinfo 03-2026 des Roten Kreuzes NÖ – schön, dass du da bist!
Die RDinfo ist eine dienstliche Mitteilung des Roten Kreuzes NÖ und informiert über verbindliche Änderungen im Rettungsdienst. Sie ist verbindlich, weil sie umzusetzende Anweisungen für die Durchführung des Rettungsdienstes enthält – insbesondere dort, wo sich Behandlungsleitlinien, organisatorische Vorgaben oder der Kompetenzrahmen (Scope of Practice) ändern.
Die RDinfo ist das, was früher alleine "die Lehrmeinung" war: Sie ist das Sicherheitsnetz der Organisation für die Sanitäter:innen. Sanitäter:innen, die sich an die Vorgaben der Organisation halten, werden von dieser geschützt. Dazu müssen aber die Vorgaben bekannt sein.
Auf dieser Seite kannst du von oben nach unten durch die verschiedenen Themenbereiche scrollen. Über die Kapitelauswahl kommst du direkt zu dem jeweiligen Bereich. Diese Auswahl sieht auf unterschiedlichen Bildschirmgrößen verschieden aus.
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Dieser Abschnitt beschäftigt sich mit den Updates im Bereich der Behandlungsleitlinien im Roten Kreuz Niederösterreich. Die Anpassungen wurden vom CPAC auf Grundlage zahlreicher Rückmeldungen aller Sanitäter:innen sowie aktueller wissenschaftlicher Leitlinien entwickelt.
Änderungen im Bereich Atem-Kreislauf-Stillstand
Mit den ERC Guidelines 2025 ergeben sich auch im RKNÖ mehrere Anpassungen im Bereich der Reanimation. In dieser Phase kommt es zu Anpassungen an den Elementen im Bereich Advanced-Life-Support (ALS) für Notfallsanitäter:innen. Die Änderungen für den Bereich Basic-Life Support (BLS) für Rettungssanitäter:innen folgen mit der RDinfo im Mai.
Wesentliche Neuerungen:
Scope of Practice Matrix
Mit der Scope of Practice Matrix stellen wir im Roten Kreuz Niederösterreich transparent den Kompetenzrahmen der Sanitäter:innen dar. Je nach Qualifikation sind andere Behandlungen, Maßnahmen oder Arzneimittel freigegeben.
Änderungen
Folgende Anpassungen werden in der Scope of Practice Matrix und den Maßnahmenbeschreibungen auf Grund von Rückmeldungen bzw. neuen Entwicklungen umgesetzt:
Scope of Practice Matrix
Folgende Punkte wurden der Scope of Practice Matrix hinzugefügt/geändert:
Maßnahmenbeschreibungen
Neuerungen:
Entsprechend den inhaltlichen Neuerungen wurden mehrere neue Maßnahmenbeschreibungen erstellt. Diese betreffen folgende Bereiche:
ℹ️ Hier gehts zur Scope-of-Practice
Alle Änderungen (BLL und Scope of Practice) sind mit der Veröffentlichung auf RDmed am 30.03.2026 gültig. Für die Umstellung von Larynxtuben auf i-gel (supraglottische Atemwegshilfe) gilt eine Übergangsfrist bis 31.12.2026.
Als Erweiterung der Hilfestellung für alle Sanitäter:innen stehen im RDmed Organisatorische Leitlinien (OLL) zur Verfügung. Diese dienen dir als interaktives Nachschlage- & Vorbereitungswerk für spezielle Einsatzsituationen.
Änderungen in den OLL Dringlichkeitseinschätzung und Patient:in verweigert Behandlung/Transport
In den OLL Dringlichkeitseinschätzung sowie Patient:in verweigert Behandlung/Transport wurden Ergänzungen vorgenommen.
Hinzugefügt wurde eine Information zur Anwendung von RETTS bei Patient:innen ohne Symptome, beispielsweise im Rahmen einer Aufstehhilfe.
Außerdem wurde die verpflichtende Durchführung der RETTS-Dringlichkeitseinschätzung bei Transportverweigerungen durch Patient:innen ergänzt. Transportverweigerungen stellen im Einsatzalltag rechtlich besonders sensible Situationen dar und führen überdurchschnittlich häufig zu juristischen Problemen. Mit der verpflichtenden RETTS-Dringlichkeitseinschätzung wird hier eine zusätzliche Sicherheitsebene eingezogen.
Update RETTS 2026
Das jährliche RETTS-Update wurde durchgeführt.
Alle Details zur Aktualisierung finden sich im E-Learning zur Dringlichkeitseinschätzung: „Release_Notes_VU26_German“
Umstellung der Ausstattung von KTW, RTW und NEF
Entsprechend der inhaltlichen Änderungen wurden auch die Ausstattungshandbücher angepasst. Die Umstellung von KTW, RTW und NEF erfolgt in den kommenden Wochen.
Beim KTW werden als Atemwegshilfe zusätzlich zu den bisherigen Larynxtuben LTS-D auch die neuen i-gel-Larynxmasken für Erwachsene vorgehalten.
Beim RTW werden für den Rucksack Wechselmodule vorgehalten. Die diensthabenden Sanitäter:innen können zu Dienstbeginn entscheiden, ob sie – abhängig davon, ob die MPG-Schulung absolviert wurde – LTS-D oder i-gel im Rucksack mitführen möchten. Zusätzlich werden Kinder-i-gel in der Kindertasche vorgehalten.
Beim NEF werden die bisherigen LTS-D und Larynxmasken im Rucksack und in der Kindertasche durch i-gel ersetzt.
Ab der Veröffentlichung stehen die aktualisierten Ausstattungshandbücher zur Verfügung, die Ausstattung der Fahrzeuge kann beginnen. Ein Übergangs-Ausstattungshandbuch stellt dabei sicher, dass bis zum Ablauf der Übergangsfrist sowohl Larynxtuben als auch i-gel verfügbar sind.
Dafür werden in der Übergangsfrist „Wechselmodule“ für die RTW-Rucksäcke eingeführt, um zu Dienstbeginn einen unkomplizierten Wechsel zwischen i-gel und Larynxtuben zu ermöglichen.
Die i-gel-Wechselmodule werden von der LVZ zentral über die HuS bestellt und direkt an alle RTW-Stützpunkte geliefert. Ziel ist, dass die Wechselmodule so rasch wie möglich an allen RTW-Stützpunkten während der Übergangsfrist verfügbar sind.
Auch für KTW wird es eine Übergangslösung geben, die in Ausstattungshandbüchern ersichtlich sein wird.
Am 01.01.2027 endet die Übergangsfrist und alle LTS-D werden aus den Fahrzeugen entfernt.
ℹ️ Details können in den aktuellen Ausstattungshandbüchern nachgelesen werden.
Parallel zur Weiterentwicklung im Rettungsdienst stellen wir in der Aus- & Fortbildung unserer Sanitäter:innen zielgruppenorientierte Bildungsangebote zur Verfügung.
MPG E-Learning i-gel
Die Einführung der supraglottischen Atemwegshilfe i-gel / i-gel (Plus) erfordert eine dementsprechende Medizinprodukte-Einweisung. Um für alle Mitarbeiter:innen eine bestmögliche Absolvierungsmöglichkeit nach ihrem Lerntyp und Tempo zu ermöglichen kann die MPG-Unterweisung sowohl als Präsenzveranstaltung auf den Bezirksstellen sowie als E-Learning absolviert werden. Das E-Learning führt dich Schritt-für-Schritt durch die korrekte Anwendung und den bestimmungsgemäßen Gebrauch. Wichtig: Bevor du die i-gel an Patient:innen verwenden darfst, benötigst du die Unterweisung (Präsenz oder E-Learning). Die MPG-Einschulung i-gel ist bis spätestens 31.12.2026 von allen Sanitäter:innen zu absolvieren.
i-gel Umstellung im Bereich Basic-Life-Support (für Rettungssanitäter:innen)
Die Änderungen im Reanimationsablauf sowie der Atemwegssicherung im Bereich Basic-Life Support (BLS) für Rettungssanitäter:innen werden Ende Juni / Anfang Juli durchgeführt. Alle Informationen dazu erhältst du in der RDinfo im Mai.
Als Rettungssanitäter:in kannst du zwischenzeitlich bereits die MPG-Einweisung (E-Learning oder Präsenz) sowie ein Skilltraining zum Thema i-gel absolvieren.
Update ALS E-Learning
Das ALS E-Learning wurde an die Neuerungen der ERC-Guidelines sowie den Adaptierungen an den Behandlungsleitlinien angepasst. Ebenfalls wurde ein neuer Abschnitt zur Ethik in der Reanimation hinzugefügt. Das E-Learning bildet eine gute Lernunterlage für die Beschäftigung mit dem Advanced-Life-Support sowie als Vorbereitung für praktische Trainings. Für alle, die bereits in der Vergangenheit das ALS E-Learning absolviert haben: auf Grund der umfassenden Neuerungen werden nach Abschluss erneut FB-Stunden angerechnet.
Anpassungen ALS Training & Rezertifizierung/Prüfungen
Neben den digitalen Bildungselementen wurden auch die Unterlagen im Bereich der ALS-Trainings an die Neuerungen angepasst. In diesen Praxistrainings lernst du den sicheren Umgang mit den neuen Behandlungsabläufen im Bereich der ALS-Reanimation.
Bei ALS-Rezertifizierungen sowie NFS/NKx Prüfungen besteht ab sofort die Möglichkeit zur Absolvierung der Rezertifizierung/Prüfung mit adaptieren Behandlungsleitlinien. In der Übergangsfrist bis 31.12.2026 kann im Bereich der Reanimation gewählt werden nach welcher Version der Behandlungsleitlinie im Bereich der Atemwegsssicherung gearbeitet wird (Fokus: i-gel/LTS-D).
Im Zuge unserer Evaluation der Schmerztherapie unter dem Projekttitel „PEPPER“ führen wir nun eine Erhebung zu Wirkungen und Nebenwirkungen der einzelnen Schmerzbehandlungen durch.
Dazu bitten wir alle NFS, welche eine Schmerztherapie durchgeführt haben, einen Fragebogen auszufüllen. Der Aufwand für das Ausfüllen beträgt etwa 5 Minuten. Uns ist bewusst, dass dies mit Aufwand verbunden ist – wir freuen uns daher sehr über deine Unterstützung! Jeder Fragebogen hilft, deine Behandlungsleistung wissenschaftlich valide in der Öffentlichkeit darzustellen! Für ausreichende Ergebnisse benötigen wir etwa 400 Fälle. Danach wird die Erhebung beendet.
ℹ️ Hier ist der Link zum Fragebogen: Dokumentation Schmerzen - PEPPER2 .
ℹ️ Du findest weitere Informationen auf der entsprechenden Seite im Handbuch:
Zusätzlich findest du bald in den Ampullarien aller RTW eine A6-Karte mit dem QR-Code zum Fragebogen.
Unser Kollegin Marie-Christin Gurschka erforscht im Zuge ihrer Bachelorarbeit im Studiengang Hebammen das Sicherheitsempfinden von Sanitäter:innen in Bezug auf präklinische Geburten in Österreich. Ziel der Umfrage ist es, Verbesserungspotenzial der Aus-, und Fortbildung zu identifizieren. Im Vordergrund steht die Frage, inwiefern Hebammen einen Beitrag zur Optimierung leisten können.
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